Wir haben unseren Sohn für Ende Juli in einem Fussballcamp angemeldet. Bereits Ende Mai, zwei Wochen nach Anmeldung, haben wir ihn jedoch wieder abgemeldet, da sich für uns kurzfristig günstige Familien-Ferien ergeben haben. Müssen wir nun trotzdem für die Kosten aufkommen? Vom Anbieter haben wir bisher trotz mehrmaligem Nachfragen keine Antwort erhalten.
Um genau auf Ihre Frage antworten zu können, müssten wir die Vertragsbedingungen kennen. Wir gehen davon aus, dass der Vertrag mehrere Elemente, wie beispielsweise Übernachtung, Essen, Fussballtraining etc. enthält. Ohne die Details des Vertrages zu kennen, können wir Ihnen darum keine verbindliche Antwort geben.
Angenommen, der Hauptbestandteil des Vertrages ist rechtlich gesehen ein Auftrag, das heisst der Anbieter des Fussballcamps verpflichtet sich, das Fussballcamp, für welchen Sie Ihren Sohn angemeldet haben vertragsgemäss zu organisieren und durchzuführen, dann könnten Sie den Auftrag „von jedem Teile jederzeit widerrufen oder kündigen“ (siehe Artikel 404 OR).
Erfolgt dies zur Unzeit, das bedeutet beispielsweise so spät, dass kein anderer Teilnehmer am Fussballcamp teilnehmen kann, die Auslagen aber schon getätigt sind, so wären Sie zum Schadensersatz verpflichtet und müssten für die Kosten, die dem Fussballcamp-Anbieter durch die Abmeldung entstehen, aufkommen.
Gepostet am 29. September 2016