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Zuletzt aktualisiert am 15. April 2025

Konzert abgesagt – was jetzt?

Ob Open Air oder Clubkonzert – wird ein Konzert abgesagt oder verschoben, stellen sich viele rechtliche Fragen. Hier erfahren Sie, worauf es in der Schweiz ankommt.

Absage: Anspruch auf Rückerstattung?

Wird ein Konzert abgesagt, besteht in der Regel Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. Dieser Anspruch richtet sich gegen den Veranstalter – nicht gegen die Vorverkaufsstelle wie Ticketcorner oder Starticket. Diese treten nur als Vermittler auf und verweisen in ihren AGB auf die Verantwortung des Veranstalters.

So gehen Sie richtig vor:

  • Senden Sie Ihr Ticket innerhalb von 30 Tagen nach Veranstaltungsdatum an die Verkaufsstelle zurück.
  • Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie sich direkt an den Veranstalter wenden.
  • Der Anspruch gilt nur für den ursprünglichen Käufer. Eine Übertragung ist nicht vorgesehen.

Hinweis: In gewissen Fällen – z. B. bei Schenkungen – kann das Recht auf die beschenkte Person übergehen.

Vorsicht Graumarkt

Wer Tickets auf Plattformen wie Ebay oder Ricardo kauft, handelt auf eigenes Risiko. Bei einer Absage besteht kein Anspruch auf Rückzahlung, wenn die Vorverkaufsstelle Ihre Personalien nicht kennt.

Was gilt bei einer Verschiebung?

Eine Verschiebung müssen Sie gemäss AGB in der Regel akzeptieren – selbst wenn Sie am neuen Termin verhindert sind. In Einzelfällen (z. B. erheblicher Zeitabstand) kann ein Rücktrittsrecht bestehen. Andere Aufwände wie Zugtickets oder Hotelkosten werden nicht ersetzt – ausser bei grobem Verschulden des Veranstalters.

Open Airs und Festivals

Bei mehrtägigen Veranstaltungen (z. B. Festivals) muss das ganze Event abgesagt werden, damit ein Rückerstattungsanspruch besteht. Fällt nur ein Act (z. B. die Rolling Stones) aus, haben Sie keinen Anspruch auf Geld zurück, auch wenn dieser der Hauptgrund für Ihre Buchung war.

AGB: Nicht alles ist erlaubt

AGB sind in der Schweiz grundsätzlich Bestandteil des Vertrags. Doch sie dürfen keine unangemessenen Benachteiligungen enthalten. Falls Sie Zweifel haben, lohnt sich eine rechtliche Überprüfung gemäss Art. 8 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

Versicherungen und Hilfe bei Streit

  • Es gibt Ticketversicherungen, die bei Absage oder Krankheit den Preis erstatten können.
  • Bei Problemen helfen Konsumentenschutz-Organisationen.
  • Auch Rechtsschutzversicherungen wie JUSTIS unterstützen Sie im Streitfall.

JUSTIS Rechtsschutz-Tipp

Wird ein Konzert abgesagt oder verschoben, prüfen wir Ihre rechtliche Lage und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Damit der Frust nicht noch grösser wird.

Gepostet am 15. April 2025