Internationale Erbrechtsreform: Neue Gestaltungsmöglichkeiten ab 2025
Wer in mehreren Ländern lebt, arbeitet oder Vermögen besitzt, steht früher oder später vor einer komplexen Frage: Welches Erbrecht gilt im Todesfall? Mit der internationalen Erbrechtsreform 2025 ergeben sich nun neue Möglichkeiten zur Gestaltung – insbesondere für Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitz im Ausland.
Was hat sich geändert?
Ab 2025 können Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten in bestimmten Fällen das Erbrecht eines ihrer Heimatländer wählen, auch wenn sie in der Schweiz wohnhaft sind. Möglich wird dies durch die Weiterentwicklung internationaler Regelungen – etwa durch die EU-Erbrechtsverordnung oder durch bilaterale Abkommen.
Besonders relevant ist dies für:
- Schweizer:innen mit Zweitpass (z. B. Italien, Frankreich, Deutschland, USA)
- Ausländer:innen mit Wohnsitz in der Schweiz
- Personen mit Immobilien oder Bankkonten im Ausland
- Grenzgänger:innen oder Auslandsrenten-Beziehende
Was bedeutet das konkret für betroffene Personen?
Neu besteht die Möglichkeit, im Testament festzulegen, dass nicht das Schweizer Erbrecht, sondern das Recht des eigenen Heimatstaates angewendet werden soll. Damit können etwa:
- Pflichtteilsregelungen umgangen oder angepasst werden
- Vermögensnachfolge einfacher geregelt werden
- Steuerliche Vorteile im Ausland genutzt werden
Ohne entsprechende Regelung gilt in der Schweiz grundsätzlich das Erbrecht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person – und damit oft das Schweizer Recht.
Welche Voraussetzungen gelten für die Rechtswahl?
Die Wahl eines ausländischen Erbrechts ist nur unter bestimmten Bedingungen gültig:
- Die gewählte Rechtsordnung muss jene eines eigenen Heimatstaates sein (z. B. bei Doppelbürgerschaft)
- Die Rechtswahl muss im Testament oder Erbvertrag ausdrücklich festgehalten werden
- Das gewählte Erbrecht darf nicht gegen den schweizerischen ordre public (öffentliche Ordnung) verstossen
Es empfiehlt sich, die Rechtswahl juristisch sauber und formell korrekt zu dokumentieren – idealerweise mit notarieller Unterstützung.
Rechtstipp von JUSTIS: Jetzt handeln, um später Klarheit zu schaffen
- Prüfen Sie, ob Sie von der neuen Möglichkeit zur Rechtswahl profitieren können – vor allem bei internationalem Vermögen oder Doppelbürgerschaft.
- Lassen Sie Ihr Testament oder Ihren Erbvertrag überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
- Holen Sie sich juristischen Rat, um Stolpersteine bei grenzüberschreitenden Erbschaften zu vermeiden – etwa bei der Anerkennung in anderen Ländern.
Gepostet am 14. April 2025