Reisen

Zuletzt aktualisiert am 28. Juni 2021

Kampf um den Liegestuhl: Ist das Reservieren erlaubt?

Die schönsten Plätze am Hotelpool oder -strand sind oft heiss begehrt. Während viele Urlauber noch schlafen oder sich durch das Frühstücksbuffet schlemmen, reservieren sich andere bereits Liegen mit einem Badetuch. Die Konsequenz: Spätaufsteher finden eine Vielzahl an Liegestühlen mit Handtüchern vor, von den Besitzern fehlt jedoch jede Spur. Muss ich das tolerieren?

Nein. Rechtlich lassen Sie sich, wenn Sie ein Handtuch von einer belegten Sonnenliege entfernen, nichts zuschulden kommen.

Aber: Bevor Sie dies tun, sollten Sie sich vergewissern, dass der Besitzer nicht gerade im Pool ein paar Bahnen zieht und gleich wieder zu seinem Platz zurückkommt – so bleibt allen Feriengästen unnötiger Ärger erspart.

Zudem gilt: Schon aus Gründen der Höflichkeit sollten Urlauber ein fremdes Badetuch ordentlich zur Seite legen, bevor sie den Platz in Anspruch nehmen. Denn niemand möchte sein Handtuch irgendwo am Boden liegend wiederfinden.

Umgekehrt wiederum heisst das: Wer sich extra den Wecker gestellt hat, um frühzeitig eine Sonnenliege zu reservieren, kann nichts dagegen tun, wenn ein anderer Urlauber den Platz in Anspruch nimmt. Denn es gilt: Abgelegte Handtücher, Zeitungen, Taschen oder andere Dinge vermitteln keine Besitzansprüche für Sitzgelegenheiten wie eben z. B. eine Sonnenliege.

Ausnahme: Hat ein Hotelgast gegen Gebühr einen Liegestuhl gemietet, dann hat er natürlich einen Rechtsanspruch darauf – egal, ob er die Liege zwischendurch für längere Zeit ungenutzt lässt oder sie den ganzen Tag belegt!

Gepostet am 29. September 2016