Nach der Lieferung meines Sofas in einer falschen Farbe habe ich eine Mängelrüge verfasst. Der Verkäufer bietet an, das Sofa abzuholen, will mir aber den Rücktransport und die Lieferung des Sofas mit der richtigen Farbe, in der Höhe von CHF 700, verrechnen. Da die Lieferfrist für das Sofa in korrekter Farbe 12 Wochen dauert, habe ich darauf bestanden das mangelhafte Sofa bis zur Lieferung des neuen zu behalten und nichts für die Lieferung zu bezahlen. Darauf geht der Händler jedoch nicht ein. Welche Rechte habe ich?
Die rechtliche Situation ist effektiv so: Bei der Lieferung eines Sofas in der falschen Farbe ist das Sofa durch den Verkäufer zurückzunehmen, sofern es sich nicht lediglich um Farbabweichungen handelt. Er hat für die zusätzlichen Kosten aufzukommen, also auch für die erneuten Lieferkosten. Wichtig ist, dass die Mängelrüge sofort verfasst wird, was Sie ja anscheinend sofort getan haben. Andernfalls wird man annehmen, dass der Mangel, bzw. der Farbunterschied durch die Käuferin oder den Käufer genehmigt wurde.
Da wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers nicht kennen, können wir leider nicht beurteilen, ob Sie das falsch gelieferte Sofa in der Zwischenzeit nutzen dürfen. Dies müsste schon so in den AGB stehen, damit Sie dies dürften.
Gepostet am 6. Dezember 2016