Wer in der Schweiz ohne gültigen Führerausweis ein Fahrzeug lenkt, riskiert nicht nur eine Busse – sondern unter Umständen eine Freiheitsstrafe. Der folgende Rechtstipp zeigt auf, welche Konsequenzen drohen, was versicherungsrechtlich gilt und wie sich Betroffene verhalten sollten.
Rechtlich spricht man von «Fahren ohne Berechtigung», wenn eine Person ein Fahrzeug führt, obwohl sie dazu nicht berechtigt ist – sei es, weil sie nie einen Führerausweis erworben hat, dieser nicht (mehr) gültig ist oder der Ausweis entzogen bzw. aberkannt wurde.
Typische Fälle:
Gemäss Art. 95 SVG gilt das Fahren ohne Führerausweis als Straftat. Wer erwischt wird, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Dabei gilt:
Beispiel: Wer mit einem abgelaufenen Lernfahrausweis oder ohne bestandene praktische Prüfung fährt, begeht eine strafbare Handlung.
In der Schweiz werden Verkehrsdelikte sowohl strafrechtlich (durch Polizei und Staatsanwaltschaft) als auch administrativ (durch das Strassenverkehrsamt) verfolgt.
Bei medizinischen, psychischen oder suchtbedingten Bedenken kann der Ausweis auf unbestimmte Zeit entzogen werden. Die Fahreignung muss dann durch eine verkehrsmedizinische oder -psychologische Untersuchung erneut geprüft werden.
Wird jemand erneut ohne Ausweis erwischt, verlängert sich die Sperrfrist deutlich. Auch eine Fahrzeugbeschlagnahmung kann möglich sein. Die Behörden gehen davon aus, dass keine Einsicht vorliegt.
Verursacht eine Person ohne gültigen Führerausweis einen Unfall, wird die Haftpflichtversicherung zwar zahlen – nimmt jedoch Regress auf die fahrende Person. Das bedeutet: Die Versicherung fordert den Betrag ganz oder teilweise zurück.
Auch bei Kaskoschäden droht eine vollständige oder teilweise Leistungsverweigerung, insbesondere bei grobfahrlässigem Verhalten.
Ein internationaler Führerausweis gilt in der Schweiz nur zusammen mit einem gültigen nationalen Führerausweis. Wer aus dem Ausland zuzieht, muss seinen Führerausweis innerhalb von 12 Monaten umschreiben lassen – sonst wird dieser in der Schweiz aberkannt.
Wer den gültigen Führerausweis lediglich zu Hause vergessen hat, begeht keine Straftat – sondern eine Ordnungswidrigkeit. Die Busse dafür beträgt pauschal CHF 20.
Haben Sie Fragen zu einem laufenden Verfahren oder eine Busse erhalten? Im Portal von JUSTIS können Sie Ihren Fall direkt online melden: Rechtsfall jetzt melden.
Bitte beachten Sie: Eine Rechtsschutzversicherung schützt nicht vor Strafe – sie kann Sie jedoch im Verfahren begleiten und unterstützen, z. B. durch die Kostenübernahme einer Anwältin oder eines Anwalts.
Gepostet am 15. April 2025