Verkehr

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Pokémon Go: Welche Regeln gelten im Strassenverkehr?

Hand aufs Herz: Wer von uns hat nicht auch schon mal während des Gehens eine SMS getippt oder schnell was auf dem Smartphone nachgeschaut? Die App Pokémon Go, mit welcher sich überall virtuelle Monster fangen lassen, hat das herum Marschieren mit Blick aufs Handy zudem verstärkt. Gefährlich wird’s, wenn man nicht mehr auf den Strassenverkehr achtet, während dem man auf sein Smartphone schaut.

Gibt es für Fussgänger nicht auch Regeln zur Mobiltelefon-Nutzung, so wie für Autofahrer?

Nicht direkt.
In der Schweiz ist es Fussgängern nicht verboten, beim Überqueren der Strasse auf dem Mobiltelefon herumzuspielen oder zu telefonieren. Allerdings müssen sich gesetzlich alle Verkehrsteilnehmer, und hierzu zählen eben auch Fussgänger, so verhalten, dass sie weder den Verkehr behindern noch sich oder andere Personen gefährden oder etwas beschädigen (Art. 7 Übereinkommen über den Strassenverkehr).

Fakt ist:

Wer im Gehen das Smartphone bedient, ist abgelenkt und kann nicht konzentriert auf den Verkehr achten. Kommt es zu einem Unfall, können Fussgänger eine erhebliche Mitschuld an einem Verkehrsunfall tragen. Gerichte prüfen jeweils sehr genau, wer in welchem Masse für den Unfall verantwortliche ist, respektive dazu beigetragen hat. Es haftet somit nicht immer pauschal der Autofahrer. Überquert ein Fussgänger fernab vom Zebrastreifen, überraschend oder bei Rot die Strasse, ohne auf den Verkehr zu achten, können ihm die Richter unter Umständen grobe Fahrlässigkeit zur Last legen.

Daher:

Wer zu Fuss unterwegs eine Nachricht verschicken will, sollte besser kurz einen „Tipp-Halt“ einlegen.

Und: Pokémon-Monster  jagen lässt sich’s viel entspannter in verkehrsfreien Zonen, wie beispielsweise in Parks oder Grünanlagen, statt im Umfeld von befahrenen Strassen. ;-)

Gepostet am 28. April 2017