Verkehr

Zuletzt aktualisiert am 20. April 2025

Velofahren in der Schweiz: Diese Verkehrsregeln sollten Sie kennen

Mit dem Velo oder E-Bike ist man oft schneller und flexibler unterwegs. Doch auch wer auf zwei Rädern fährt, muss sich an Verkehrsregeln halten. Welche Vorschriften gelten für Velofahrer:innen in der Schweiz – und wann drohen Bussen? Wir geben einen Überblick.

Auf einen Blick

  • Auch Velos unterliegen den Verkehrsregeln: Wer gegen Signale oder Markierungen verstösst, muss mit Bussen rechnen – unabhängig davon, ob das Velo einen Tacho hat oder nicht.

  • Licht, Bremsen und Rückstrahler sind Pflicht: Bei Dunkelheit müssen funktionierende Lichter montiert und eingeschaltet sein. Auch Rückstrahler und eine Klingel gehören zur Grundausstattung.

  • Mit Promille oder Handy am Lenker drohen Bussen: Wer betrunken oder abgelenkt fährt, riskiert ernsthafte Konsequenzen – im Extremfall sogar den Entzug des Fahrausweises.

Trottoir, Busspur & Co.: Wo darf man fahren?

Auf dem Trottoir ist Velofahren verboten – es sei denn, es handelt sich um Kinder unter 12 Jahren. Wer sich nicht daran hält, zahlt 40 Franken Busse.

Bus- und Tramspuren dürfen nur mit entsprechender Signalisation befahren werden. Ist das Velo dort nicht ausdrücklich erlaubt, drohen 30 Franken Busse.

Veloweg benutzen – oder nicht?

Signalisiert ein Veloweg, ist dieser obligatorisch zu nutzen. Wer stattdessen auf der Strasse fährt, zahlt ebenfalls 30 Franken. Bei Fusswegen mit dem Zusatz «Velos gestattet» besteht hingegen Wahlfreiheit.

Geschwindigkeit: Gibt es ein Tempolimit für Velos?

Offizielle Tempolimiten gelten nicht, da Velos keinen Tacho benötigen. Wer jedoch besonders rücksichtslos fährt oder andere gefährdet, kann trotzdem gebüsst werden – oder ein Strafverfahren riskieren.

Schnelle E-Bikes (mit gelber Nummer) benötigen seit April 2024 einen Tacho. Hier kann auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung sanktioniert werden.

Licht und Ausrüstung: Was ist vorgeschrieben?

Bei Dunkelheit ist ein ruhendes Licht vorne (weiss) und hinten (rot) Pflicht, sichtbar auf 100 Meter. Blinklichter genügen nicht. Wer ohne Licht fährt, zahlt zwischen 20 und 60 Franken Busse – je nach Situation.

Seit April 2022 gilt für E-Bikes: Licht auch tagsüber einschalten. Das betrifft alle E-Bikes, unabhängig von der Leistung. Die Lichter müssen fest angebracht sein.

Weitere technische Anforderungen: Rückstrahler vorne, hinten und an den Pedalen (Ausnahme: Rennvelo/Mountainbike mit Klickpedalen), zwei funktionierende Bremsen und eine Klingel.

Velofahren mit Alkohol – was gilt?

Die 0,5-Promille-Grenze gilt auch für Velos. In der Praxis wird aber erst bei auffälligem Verhalten gebüsst. Bei grosser Gefährdung drohen Fahrverbote – oder im Extremfall sogar der Ausweisentzug.

Handzeichen und Handy am Lenker

Richtungswechsel müssen mit dem Arm angezeigt werden. Wer kein Handzeichen gibt, gefährdet andere und kann bei einem Unfall haftbar gemacht werden.

Das Handy darf beim Fahren nicht benutzt werden. Es lenkt stark ab und kann als rücksichtsloses Fahren geahndet werden.

Nebeneinander fahren – wann erlaubt?

Zu zweit darf nur gefahren werden, wenn:

  • man sich in einer Gruppe von über 10 Personen bewegt
  • man auf einem Veloweg oder in einer Begegnungszone fährt

Ausnahme: Kurzzeitiges Nebeneinanderfahren ist zulässig, wenn dadurch niemand behindert wird.

Zebrastreifen: Wer hat Vortritt?

Velofahrende dürfen über den Fussgängerstreifen fahren, haben dabei aber keinen Vortritt. Wer sicher überqueren möchte, steigt besser ab und schiebt das Velo.

Verkehrssignale und Fahrtrichtung

Alle Verkehrssignale gelten auch für Velos. Wer sich nicht daran hält, zahlt meist 30 Franken Busse.

Fahren gegen die Einbahnstrasse ist nur erlaubt, wenn ein Zusatzschild dies gestattet. Ansonsten: verboten – und gefährlich.

Personen- und Lastentransport

Kinder dürfen mitgenommen werden – z. B. im geprüften Kindersitz oder Anhänger. Wichtig ist die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der zulässigen Masse und Gewichte.

Helmpflicht: Ja oder nein?

Für gewöhnliche Velos besteht keine gesetzliche Helmpflicht – auch nicht für Kinder. Für schnelle E-Bikes (gelbes Nummernschild) ist der Helm seit dem 1. April 2022 obligatorisch.

JUSTIS Rechtsschutz-Tipp

Auch auf dem Velo kann es zu Konflikten oder Unfällen kommen. Gut, wenn Sie im Fall der Fälle abgesichert sind. Mit dem passenden Rechtsschutz begleiten wir Sie rechtlich – zuverlässig und transparent.

Gepostet am 20. April 2025