Versicherungen

Zuletzt aktualisiert am 11. Januar 2024

2024: neue Gesetze und Anpassungen

Auch 2024 gibt es wieder zahlreiche neue Regelungen und Gesetze. Wir haben die wichtigsten Neuerungen und Änderungen für Sie zusammengestellt: von A wie Änderungen und Anpassungen bei den Renten bis V wie Visumbefreiung.

AHV/EO/IV/BV: Änderungen und Anpassungen

AHV-Reform 21: Die jüngste Reform der AHV tritt am 1. Januar 2024 in Kraft: Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Für die Jahrgänge 1961 bis 1969, die kurz vor der Pensionierung stehen, wird die Erhöhung abgefedert und greift erstmals im Jahr 2025. 1961 geborene Frauen müssen dann drei Monate länger bis zur Pensionierung arbeiten. Die AHV-Reform ermöglicht auch einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Zwischen 63 (vorzeitige Pensionierung) und 70 Jahren kann auch nur ein Teil der AHV-Rente (zwischen 20 und 80 Prozent) bezogen werden.

Kostenbeitrag für Begleithunde und orthopädische Schuhe durch IV bzw. AHV: Die IV übernimmt neu einen Kostenbeitrag für Autismusbegleithunde und Epilepsiewarnhunde. Ebenso bezahlt die AHV neu jährlich einen Beitrag an orthopädische Schuhe (bisher alle zwei Jahre).

Verbesserung bei der Erhebung der statistischen Tabellenlöhne der IV: Der Invaliditätsgrad (IV-Grad) bestimmt die Höhe einer IV-Rente. Wenn er nicht mit einem tatsächlichen Einkommen errechnet werden konnte, zog die IV bis anhin statistische Tabellenlöhne bei. Da die Praxis aber zeigte, dass Menschen mit einer Beeinträchtigung diese hypothetischen Löhne selten erreichen, reduziert die IV ihre Tabellenlöhnen 2024 pauschal um zehn Prozent, was zu einer höheren IV-Rente führt.

Anpassungen bei den Renten:

  • Auf den 1. Januar 2024 werden die seit 2020 laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst und steigen um 6 Prozent. Für Renten vor 2020 gibt es noch keine Anpassung.  
  • Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge steigt um 0,25 Prozent auf 1,25 Prozent. Der Mindestzinssatz legt fest, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
  • Bereits seit 2021 werden die Ergänzungsleistungen (EL) neu berechnet. Wer damals bereits EL bezog, profitierte von einer dreijährigen Übergangsfrist. Diese Übergangszeit ist nun abgelaufen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt für alle EL-Beziehenden das gleiche Recht. Für Einzelpersonen kann es zu Kürzungen oder sogar zur Streichung der EL kommen.

Krankenkasse: Anstieg und Änderung für Minderjährige

Die Ankündigung, dass die Krankenkassenprämien 2024 erneut kräftig steigen werden, hat bereits bei vielen, insbesondere bei Familien, Sorgenfalten ausgelöst. So steigt die mittlere Prämie für die obligatorische Grundversicherung im Schnitt um satte 8,7 Prozent auf 359.50 Franken (Kinder +7,7 Prozent). Weniger Beachtung fand vor diesem Hintergrund die neue Regelung bei Prämienausständen von Minderjährigen. Bisher galt, dass selbst Minderjährige persönlich für die Prämie haften, wenn die Eltern nicht zahlten. Um einer frühzeitigen Verschuldung junger Menschen entgegenzuwirken, wird diese Regelung aufgehoben.

Löhne für Hausangestellte und Militär- und Zivildienstleistende werden angepasst

Hausangestellte: Der Mindestlohn der Hausangestellten steigt um 2,2 Prozent auf 19.95 Franken/Stunde (bisher 19.50 Franken/Stunde).

Gleichstellung Militär- und Zivildienstleistende: Der Sold von Zivilschutz- und Militärdienstleistenden wird aus Gründen der Gleichstellung angepasst und leicht erhöht.

Mehrwertsteuer/Konsumkredite: Erhöhung

  • Höhere Mehrwertsteuer: Ab dem 1. Januar 2024 treten neue Mehrwertsteuersätze in Kraft: Der reguläre Mehrwertsteuersatz steigt von 7,7 auf 8,1 Prozent. Der reduzierte Satz und der Sondersatz werden ebenfalls erhöht. Die Mehreinnahmen fliessen in den Ausgleichsfonds der AHV.
  • Höhere Zinsen auf Konsumkrediten: Der Höchstzinssatz für Konsumkredite und Leasingverträge beträgt neu 12 Prozent. Wer sein Konto überzieht, muss dafür in Zukunft mit Zinsen bis zu 14 Prozent rechnen.

Notrufnummern: automatische Ortung

Die Ortung von Notrufen wird genauer. Neu müssen Mobiltelefone in der Schweiz bei einem Notruf (112, 117, 118 und 144) genauere Standortdaten übermitteln, damit die Blaulichtorganisationen schneller vor Ort sein können.

Radio- und TV-Gebühren: nur noch für EO-Bezüger:innen kostenfrei

Bisher konnten Personen, die keinen Radio- oder Fernsehempfang haben, einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. Neu müssen alle Haushalte die Serafe-Gebühren bezahlen. Die einzigen, die von dieser Regelung ausgeschlossen sind, sind Bezüger:innen von Ergänzungsleistungen.

Strafprozessordnung: mehr Rechte und Kostenvorleistung

Besserer Opferschutz: Bisher wurde mittellosen Opfern zur Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche, z. B. auf Schmerzensgeld, ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt. Künftig ist dies auch für die Geltendmachung der strafrechtlichen Ansprüche möglich. Das Opfer muss die für die unentgeltliche Rechtsvertretung erhaltene finanzielle Unterstützung nicht zurückzahlen, auch wenn es später zu Geld kommt.

Anhörungspflicht: Neu muss die beschuldigte Person, der eine unbedingte Freiheitsstrafe droht, immer zwingend angehört werden.

Ehrverletzungsklage nur gegen Kostenvorleistung: Verleumdungen, üble Nachrede und Beleidigungen muss man sich nicht gefallen lassen. Wer deswegen eine Strafanzeige erstatten will, muss aber ab 2024 in der Regel einen Kostenvorschuss leisten. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird die Anzeige gelöscht.

Strassenverkehr

Blut- und Urintest: Alkohol am Steuer kann in der Regel mit einem Atemtest zuverlässig nachgewiesen werden. Bei Verdacht auf Drogen- oder Medikamentenkonsum hat die Polizei neu die Möglichkeit, eine Blut- oder Urinprobe zu nehmen. Bisher brauchte sie dazu die Zustimmung der Staatsanwaltschaft.

Sehtest & Altersgrenze verkehrsmedizinische Untersuchung: Ab dem 1. März 2024 ist kein zweiter Sehtest erforderlich, wenn ein:e Fahrzeuglenker:in einen Führerausweis einer anderen Kategorie erwerben will. Voraussetzung ist, dass bereits ein Lernfahrausweis oder Führerausweis vorhanden ist. Ausserdem wird die Altersgrenze für die verkehrsmedizinische Untersuchung bei erstmaliger Beantragung eines Lern- und Führerausweises von bisher 65 auf 75 Jahre angehoben.

Führerausweise in Papierformat länger gültig: Der blaue Papierführerausweis bleibt länger gültig, muss aber bis spätestens 31. Oktober 2024 gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umgetauscht werden.

Automobilsteuer für Elektroautos: Besitzer:innen von Elektroautos müssen ab dem 1. Januar 2024 eine Automobilsteuer entrichten. Die seit 1997 geltende Steuerbefreiung wird aufgehoben.

Tachopflicht bei schnellen E-Bikes: Damit die Höchstgeschwindigkeiten in Tempo-20- und Tempo-30-Zonen eingehalten werden können, müssen schnelle E-Bikes (45 km/h) ab April 2024 mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein. Bereits in Betrieb befindliche E-Bikes müssen bis zum 1. April 2027 nachgerüstet werden.

Tod nach der Geburt: mehr Ferien für den hinterbliebenen Elternteil

Stirbt die Mutter innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt, hat der der Vater oder die Ehefrau ab dem neuen Jahr Anspruch auf 14 zusätzliche bezahlte Freitage. Stirbt der Vater oder die Ehefrau der Mutter innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt, hat die Mutter ebenfalls Anspruch auf 14 zusätzliche bezahlte Freitage. Das Taggeld beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Lohns, höchstens aber 220 Franken/Tag.

Versicherungsvermittlung: strengere Anforderungen

Auch in der Versicherungsbranche treten mit dem revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der revidierten Aufsichtsverordnung (AVO) strengere  Anforderungen an die Versicherungsvermittlung unter der Aufsicht der FINMA in Kraft. Nur Versicherungsvermittler:innen, die diese Anforderungen erfüllen, werden auf dem Schweizer Versicherungsmarkt zugelassen.

Visumbefreiung für die Schweiz: Kosovo

Kosovarische Staatsangehörige benötigen für Kurzaufenthalte (90 Tage) in der Schweiz – so wie alle Bürger:innen aus dem Schengenraum – kein Visum mehr. Ein biometrischer Reisepass genügt.

Gepostet am 9. Januar 2024