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Zuletzt aktualisiert am 20. April 2025

Handwerkerrechnung in der Schweiz: Rechte bei Mängeln und zu hohen Kosten

Sie haben einen Handwerker beauftragt, die Arbeit ist erledigt, doch dann kommt die Rechnung – und sie ist höher als erwartet, oder die Arbeit weist Mängel auf. Eine unangenehme Situation, die jedoch im Schweizer Recht klar geregelt ist. Dieser Rechtstipp erklärt Ihre Rechte und was Sie bei Streitigkeiten mit Handwerkerrechnungen in der Schweiz tun können.

Auf einen Blick

  • Offerten genau prüfen: Bei verbindlicher Offerte darf der Preis nur ausnahmsweise überschritten werden. Bei Richtofferte ist eine moderate Abweichung möglich.

  • Mängel müssen sofort gerügt werden: Nur bei rechtzeitiger schriftlicher Mängelrüge behalten Sie Ihre Gewährleistungsrechte.

  • Rechnungen können schriftlich beanstandet werden: Zahlen Sie nur den unbestrittenen Teil und verlangen Sie eine Erläuterung der Differenz.

Der Werkvertrag: Grundlage der Handwerkerarbeit

Die Beauftragung eines Handwerkers fällt rechtlich unter den sogenannten Werkvertrag (Art. 363 ff. Obligationenrecht OR). Dabei verpflichtet sich der Handwerker (Unternehmer), ein bestimmtes Werk herzustellen (z.B. eine Reparatur, eine Installation), und Sie (Besteller) verpflichten sich, dafür einen Preis (Werklohn) zu bezahlen.

Die Offerte: Wie verbindlich ist der Kostenvoranschlag?

Exakte Offerte: Preis ist verbindlich, Überschreitung nur bei unvorhersehbaren Umständen.
Richtofferte: Leichte Abweichungen (ca. 10–20 %) sind üblich, höhere Abweichungen müssen nicht akzeptiert werden.

Was tun bei Mängeln an der Handwerkerarbeit?

  • Prüfen und rügen: Nach Ablieferung umgehend prüfen und Mängel sofort schriftlich melden.
  • Ihre Rechte: Nachbesserung, Minderung, Wandelung oder Schadenersatz je nach Situation.
  • Ersatzvornahme: Wenn keine Nachbesserung erfolgt, kann ein anderer Handwerker beauftragt werden.

Rechnung zu hoch oder unklar? So beanstanden Sie richtig

  • Rechnung prüfen: Mit Offerte und erbrachten Leistungen vergleichen.
  • Schriftlich widersprechen: Am besten per Einschreiben begründen und nur den unbestrittenen Teil zahlen.
  • Frist setzen: Für Erläuterung oder korrigierte Rechnung.

Wichtige Fristen beachten

Sowohl für die Mängelrüge als auch für Rechnungsbeanstandungen sollten Sie rasch handeln. Verzögerungen können Ihre Rechte gefährden.

Fazit

Bei Streitigkeiten mit Handwerkern in der Schweiz sind Ihre Rechte als Besteller im Werkvertragsrecht klar geregelt. Eine genaue Offerte schützt Sie vor unerwartet hohen Kosten. Bei Mängeln ist die fristgerechte Mängelrüge entscheidend. Bei Unstimmigkeiten mit der Rechnung sollten Sie diese umgehend schriftlich beanstanden. So wahren Sie Ihre Rechte und haben gute Chancen, eine faire Lösung zu finden.

JUSTIS Rechtsschutz-Tipp

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Gepostet am 20. April 2025