Wohnen

Zuletzt aktualisiert am 19. Mai 2021

Trennung: Bin ausgezogen, muss ich Miete dennoch bezahlen?

Meine Freundin und ich haben uns im August getrennt. Sie hat dann sofort verlangt, dass ich aus der gemeinsamen Wohnung – wir sind beide Hauptmieter – ausziehe, was ich auch getan habe. Im September durfte ich nur noch in die Wohnung, wenn sie zuhause war, um meine Sachen zu holen. Jetzt will sie, dass ich die September-Miete noch mitbezahle, obwohl ich da nicht mehr dort gewohnt habe. Muss ich bezahlen?

Antwort:

Da Sie den Mietvertrag auch unterschrieben haben – davon gehen wir aus, wenn Sie beide Hauptmieter sind – hätten Sie das Recht gehabt auch weiterhin in der Wohnung zu wohnen. Will heissen: Ihre Ex-Freundin kann Sie nicht einfach so aus der Wohnung werfen. Sie sind somit aber auch solidarisch dem Vermieter gegenüber haftbar für den Mietzins und müssen rechtlich gesehen für die September-Miete und sogar für weitere Mieten aufkommen.

Sie haften so lange solidarisch mit, bis Ihre Ex-Freundin und Sie die Wohnung entweder gekündigt haben und ausgezogen sind, oder falls Ihre Ex-Freundin die Wohnung alleine übernimmt, bis der Mietvertrag nur noch auf sie lautet. Bis dahin kann der Vermieter den Mietzins entweder bei Ihnen oder bei Ihrer Ex-Freundin einfordern.

Im Innenverhältnis (Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Ex-Freundin) kann die Kostenteilung jedoch anders vereinbart werden. Ausschlaggebend ist somit, was Sie untereinander – am besten schriftlich, da Sie sonst keine Beweise habe  – vereinbart haben. Eine Vereinbarung könnte Halb-Halb, 1/3 zu 2/3 oder 100% zu 0% lauten.

Wenn Sie sich bisher die Mietkosten geteilt haben und Sie keine andere schriftliche Vereinbarung mit Ihrer Ex-Freundin haben, müssen Sie im Zweifelsfall Ihren Anteil an der Oktober-Miete bezahlen. Einen Anhaltspunkt für die mündliche Vertragsänderung könnte der Wohnungsschlüssel sein. Sind Sie immer im Besitz des Schlüssels, so ist auch Miete zu bezahlen. Andernfalls ist dies ein Hinweis für eine interne Änderung der Kostenverteilung.

Gepostet am 6. Dezember 2016