Kürzlich war meine Abwaschmaschine kaputt. Unser Hauswart liess deshalb einen Handwerker vorbei kommen. Dieser erledigte Reparaturen in insgesamt drei Wohnungen bei uns im Viertel. Muss ich nun die ganze Fahrpauschale (65 Franken) des Handwerkers bezahlen oder wird die Fahrpauschale durch drei verrechnet, da zwei meiner Nachbarn ebenfalls den gleichen Handwerker am selben Tag benötigten?
Je nachdem, ob Sie Mieterin oder Stockwerkeigentümerin sind, sieht die Situation rechtlich anders aus.
Sind Sie Mieterin und hat Ihr Hauswart den Handwerker beauftragt, müssen Sie weder die Fahrpauschalen noch die Reparaturkosten bezahlen. Diese Kosten sind vom Eigentümer respektive der Hausverwaltung zu tragen.
Wenn Sie aber Stockwerkeigentümerin der Wohnung sind, haben Sie grundsätzlich für die angefallenen Reparaturkosten aufzukommen. Die Fahrpauschale müsste jedoch, wie von Ihnen bereits erwähnt, durch drei geteilt werden, da diese nur einmal entstanden ist, aber drei Reparaturen vorgenommen wurden.
Gepostet am 12. Oktober 2016