Mit Beendigung des Arbeitsverhältnis, sprich: spätestens am letzten Arbeitstag, muss Ihnen der Chef ein Arbeitszeugnis aushändigen. Da Sie mit der Jobsuche wahrscheinlich schon früher beginnen wollen, empfehlen wir Ihnen, gerade im Anschluss an die Kündigung ein Zwischenzeugnis zu verlangen.
Erhalten Sie das Arbeitszeugnis nicht termingerecht, suchen Sie zuerst das Gespräch mit Ihrem alten Arbeitgeber. Oft ersparen Sie sich so den juristischen Weg. Drückt sich der Chef weiterhin vor seinen Pflichten, ermahnen Sie ihn schriftlich. Benutzen Sie dafür unseren Musterbrief «Arbeitszeugnis verlangen» (Link untenstehend).
Tipp: Grundsätzlich raten wir allen Angestellten, von Zeit zu Zeit ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Und zwar frühestens 1,5 Jahre nach Anstellungsbeginn oder vor einem bevorstehenden Vorgesetztenwechsel.