Ein Arbeitszeugnis muss grundsätzlich wohlwollend formuliert sein. Das bedeutet, dass Sie ein «gutes» Zeugnis erwarten dürfen, falls nichts Besonderes vorgefallen ist. Haben Sie mit einem besseren Zeugnis gerechnet, müssen Sie gewünschte Änderungen gegenüber Ihrem Vorgesetzten belegen können. Etwa durch Zwischenzeugnisse, Qualifikationsgespräche, schriftliches Lob. Auch Ihr Boss muss im Gegenzug seine Argumente begründen.
Suchen Sie in diesem Fall in einem ersten Schritt das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten.
Tipp: Grundsätzlich raten wir allen Angestellten, von Zeit zu Zeit ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Und zwar frühestens 1,5 Jahre nach Anstellungsbeginn oder vor einem bevorstehenden Vorgesetztenwechsel.