Wenn Sie Einsprache erheben möchten, müssen Sie diese innerhalb von 10 Tagen nach der Entgegennahme des Strafbefehls per Einschreiben bei der Behörde einrechen, die den Strafbefehl ausgestellt hat.
Ein Grund für eine Einsprache wäre zum Beispiel, wenn Sie sich nicht korrekt behandelt fühlen, weil der Sachverhalt nicht korrekt oder die Strafe zu hoch ist. Melden Sie uns in diesem Fall Ihren Rechtssfall an, damit wir den Sachverhalt abklären können. Wegen der kurzen Frist erheben Sie bitte sofort selber Einsprache. Benutzen Sie dazu zum Beispiel unseren Musterbrief unten. Eine Begründung müssen Sie im Brief nicht erwähnen.
Die Staatsanwaltschaft wird nach Erhalt der Einsprache das Verfahren fortführen und weitere Aklärungen vornehmen. Sie werden zu einem Einvernahmetermin vorgeladen. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie uns den Fall anmelden und wir überprüfen die Erfolgschancen. Schätzen wir die Erfolgschacen als schlecht ein, können Sie die Einsprache bis dahin noch ohne zusätzliche Kosten zurückziehen. Bei Rückzug der Einsprache tritt der Strafbefehl in Kraft und es entstehen keine weitere Kosten.
Der Staatsanwalt kann entweder das Verfahren einstellen (dadurch entfällt zwar die Busse, die Kosten müssen aber trotzdem bezahlt werden), einen neuen Strafbefehl erlassen oder am bisherigen Strafbefehl festhalten.